| Krones AG Böhmerwaldstraße 5 93073 Neutraubling Deutschland Telefon: +49 9401 70 – 0 Telefax: +49 9401 70 – 24 88 E-Mail: info@krones.com |

Karriere
Krones als Arbeitgeber
Perfekt austariert
Da Krones nicht Mitglied eines Arbeitgeberverbands ist, haben wir mit der IG Metall Bayern einen individuell auf uns und unsere Mitarbeiter zugeschnittenen Haus- bzw. Anerkennungstarif vereinbart. Von der Arbeitszeitvergütung bis hin zu diversen Zuschüssen umfasst er unter Anderem folgende Regelungen:
Arbeitszeit
An allen Krones-Standorten gelten „kommunizierende Arbeitszeiten“.
Leistungen im Krankheitsfall
Nach Ablauf des Anspruchs auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall erhalten Krones Mitarbeiter entsprechend ihrer Zugehörigkeit die Differenz zwischen dem Betrag ihres Nettoverdienstes und des Bruttokrankengelds der jeweiligen Krankenkasse für eine bestimmte Zeitdauer.
Urlaub und Urlaubsgeld
Unsere Mitarbeiter haben jährlich Anspruch auf 30 Tage Urlaub. Pro Urlaubstag erhalten sie zusätzlich zu ihrem regulären Entgelt 50 % des durchschnittlichen Verdienstes.
Weihnachtsgeld
Nach sechs Monaten Beschäftigung hat jeder unserer Mitarbeiter Anspruch auf Weihnachtsgeld. Die Höhe der Auszahlung variiert mit der Dauer der Betriebszugehörigkeit und reicht von 25 % bis zu 55 % eines Monatsverdienstes.
Und vieles mehr.

Wir kümmern uns um Sie, auch im Krankheitsfall.

Urlaub ist die schönste Zeit