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Corporate Governance

Entsprechenserklärung gemäß § 161 Aktiengesetz

„Vorstand und Aufsichtsrat der KRONES AG erklären, dass den Verhaltensempfehlungen der von der deutschen Bundesregierung eingesetzten „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ zur Leitung und Überwachung deutscher börsennotierter Gesellschaften in der Fassung vom 14. Juni 2007 entsprechend dem im Internet der KRONES AG veröffentlichten Deutschen Corporate Governance Kodex entsprochen wurde und wird mit folgenden Abweichungen:

Ein Selbstbehalt bei einer für Vorstand und Aufsichtsrat abgeschlossenen D&O-Versicherung ist derzeit nicht vorgesehen (Tz. 3.8 DCGK).

Derzeit erfolgt eine gesonderte Information über die Grundzüge des Vergütungssystems und deren Veränderungen nicht in der Hauptversammlung, sondern im Geschäftsbericht (Tz. 4.2.3 DCGK).

Die Gesamtvergütung jedes Vorstandsmitglieds, aufgeteilt nach erfolgsunabhängigen, erfolgsbezogenen und Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung, unter Namensnennung, wird entsprechend dem Beschluss der Hauptversammlung nicht individualisiert ausgewiesen (Tz. 4.2.4 DCGK).

Ein Nominierungsausschuss wird bei der KRONES AG derzeit nicht gebildet. (Tz. 5.3.3 DCGK).

Die Vergütungen der Aufsichtsratsmitglieder werden derzeit nicht individualisiert ausgewiesen. Sonstige Vergütungen für persönlich erbrachte Leistungen, insbesondere Beratungs- und Vermittlungsleistungen, werden derzeit nicht ausgewiesen (Tz. 5.4.7 DCGK).

Der Aktienbesitz der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der KRONES AG wird im Corporate Governance Bericht nicht angegeben (Tz. 6.6 DCGK).

Die Frist zur Veröffentlichung des Konzernabschlusses der KRONES AG binnen 90 Tagen nach Geschäftsjahresende und die Zwischenberichte binnen 45 Tagen nach dem Ende des Berichtszeitraums wird derzeit noch nicht gewahrt (Tz. 7.1.2. DCGK).“

Gezeichnet: Vorstand und Aufsichtsrat, Neutraubling den 31. März 2008

 

 

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